Justiz -- Gewaltentrennung
Re: Justiz -- Gewaltentrennung
Rechtsmittel
(Bericht: 24.11.2023, 02:37)
Anläßlich Florian's Gerichtsprozeß habe ich mir Rechtsmittel im Internet durchgelesen, (Österreich):
- Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/9/2/Seite.2460510.html
- Wiederaufnahme des Verfahrens
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/9/2/Seite.2460511.html
Oberster Gerichtshof (OGH):
Zuständig dafür ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien, (oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen):
https://www.ogh.gv.at
Für welche Verfahren ist der OGH zuständig:
https://www.ogh.gv.at/der-oberste-gerichtshof/verfahren
Beispiel: "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes"
Einstellung einer Diversion (Vergleich mit Strafzahlung statt Urteil) durch den OGH.
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/diversion-durch-das-gericht
Generalprokuratur - wenn sonst nichts mehr geht:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/3/Seite.2310008.html
Der Staat will die Einhaltung der Gesetze:
https://www.generalprokuratur.gv.at
Darf jeder ohne Frist: Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeitsbeschwerde_zur_Wahrung_des_Gesetzes
Nach mehrstündiger Recherche im Internet sehe ich die grundlegende Notwendigkeit, hierzu eine Arbeitsgruppe einzurichten.
Alles Liebe,
Eva-Margarita Elisabeth Mayr,
Verein für positive Aura am Hauptplatz
t.me/demolinz
t.me/positiveAuraHauptplatz
t.me/positiveAuraHauptplatzChat
(Bericht: 24.11.2023, 02:37)
Anläßlich Florian's Gerichtsprozeß habe ich mir Rechtsmittel im Internet durchgelesen, (Österreich):
- Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/9/2/Seite.2460510.html
- Wiederaufnahme des Verfahrens
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/9/2/Seite.2460511.html
Oberster Gerichtshof (OGH):
Zuständig dafür ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien, (oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen):
https://www.ogh.gv.at
Für welche Verfahren ist der OGH zuständig:
https://www.ogh.gv.at/der-oberste-gerichtshof/verfahren
Beispiel: "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes"
Einstellung einer Diversion (Vergleich mit Strafzahlung statt Urteil) durch den OGH.
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/diversion-durch-das-gericht
Generalprokuratur - wenn sonst nichts mehr geht:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/3/Seite.2310008.html
Der Staat will die Einhaltung der Gesetze:
https://www.generalprokuratur.gv.at
Darf jeder ohne Frist: Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeitsbeschwerde_zur_Wahrung_des_Gesetzes
Nach mehrstündiger Recherche im Internet sehe ich die grundlegende Notwendigkeit, hierzu eine Arbeitsgruppe einzurichten.
Alles Liebe,
Eva-Margarita Elisabeth Mayr,
Verein für positive Aura am Hauptplatz
t.me/demolinz
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